Externer Brandschutzbeauftragter
ALLES ..... rund um den Brandschutz
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
- Stellen eines externen Brandschutzbeauftragten
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. ASR A2.2
- Brandschutzschulungen in Theorie und Praxis
- Praktische Brandschutzübungen mit mobilem Brandschutztrainer
- Räumungs- und Evakuierungsübungen
- Sachkundeprüfungen aller Ihrer brandschutztechnischen Einrichtungen
- Planung und Montage von Gefahrenmeldeanlagen nach DIN 14676
- Brandabschottungen nach DiBt
- Erstellung und Aktualisierung Ihrer Brandschutzordnung A, B und C
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
Sie suchen für Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten?
Ihr Brandschutzkonzept, das Brandschutzamt, Ihr Feuerversicherer oder die zuständige Baubehörde verlangen die Benennung eines Brandschutzbeauftragen? Gerne übernehmen wir für Sie die Verantwortung dieser anspruchsvollen Aufgabe gemäß DGUV als Ihr
externer Brandschutzbeauftragter.
Wir werden damit die zentrale Ansprechperson für alle Fragen und gesetzlichen Auflagen und Anforderungen rund um den vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz in Ihrem Unternehmen.
Folgende Aufgaben übernehmen wir für Sie im einzelnen, gem. den gesetzlichen Bestimmungen eines Brandschutzbeauftragten nach DGUV 205-003:
- Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung A,B und C
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Aktualisierung von Flucht-und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Alarmplänen
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen brandschutztechnischen Maßnahmen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher brandschutztechnischer Anordnungen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen von Flucht-und Rettungswegen
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht-und Rettungswegen
- Organisation der Prüfungen und Wartungen aller brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden
- Überwachen und Erstellung eines Erlaubnisscheins bei Schweißarbeiten
- Lückenloses Dokumentieren aller Tätigkeiten
Wir unterstützen Sie natürlich auch bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden.
Brandschutz-Schulungen gem. den Richtlinien der
- DGUV 205-023
- ASR A2.2
- ArbSchG § 10
Praktische Unterweisung im Umgang mit Handfeuerlöscher
Ein Feuer in Ihrem Unternehmen kann sehr teuer werden. Brandbedingte Betriebsausfälle sind langwierig, sehr kostenintensiv und oft existenzbedrohend. Die Definition und Anforderungen an eine Brandschutzschulung sind in der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) definiert. Sie sollte regelmäßig, jährlich durchgeführt werden. Hinweise zur Pflicht dieser Unterweisung finden Sie auch in der Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 (BGV A1) im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“, dem § 4 „Unterweisung der Versicherten“, § 22 „Notfallmaßnahmen“ sowie § 12 des Arbeitsschutzgesetzes.
Die Anzahl der teilzunehmenden Mitarbeiter eines Betriebs wird im Arbeitsschutzgesetz unter § 10 definiert.
Von uns durchgeführte Brandschutz-Schulung erfüllen diese Anforderungen. Dauer dieser praktischen Schulung je nach Teilnehmerzahl. Bei 20 Personen ca. 60 Minuten.
Das Ziel einer Brandschutz-Schulung ist, dass in Betrieben und allen Abteilungen bzw. Arbeitsschichten genügend Mitarbeiter anwesend sind, die im Falle eines Brandes ausreichend geschult sind, um Feuerlöscheinrichtungen richtig bedienen zu können und somit einem Entstehungsbrand wirksam entgegenwirken zu können. Je mehr Mitarbeiter an einer Brandschutzschulung teilnehmen, desto höher ist die Sicherheit in Betrieben und Arbeitsstätten.
Im Vordergrund unserer Brandschutz-Schulung steht die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Gut geschultes Personal ist im Falle eines Brandes mit den wichtigsten Notfallmaßnahmen vertraut, kann verantwortungsvoll handeln, so dass eine Panik oder eine unsachgemäße Bedienung von Löschgeräten bestmöglich vermieden werden kann.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Wir bieten Ihnen eine individuelle und an die jeweiligen Aufgaben in Ihrem Betrieb angepasste Brandschutz-Schulung.
Dauer der Schulung ca. 3 Stunden. (2 x 60 Minuten Theorie, 60 Minuten für die praktischen Unterweisung)
Zu folgende Themen werden Ihre Mitarbeiter im theoretischen Teil der Schulung unterwiesen:
- Richtiges Alarmieren und Verhalten bei Ankunft der Feuerwehr
- Das Verhalten im Brandfall
- Die Brandschutzordnungen
- Die Handhabung aller brandschutztechnischen Einrichtungen in Ihrem Betrieb
- Hinweise und Anforderungen an Rettungs- und Fluchtwege
- Geordnete Evakuierung
- Löschen eines Entstehungsbrandes
Im praktischen Teil der Brandschutz-Schulung werden Ihre Mitarbeiter an einem Brandschutztrainer unterwiesen und löschen ein simuliertes, echtes Feuer. Wir verwenden zum Löschen rückstandsfreie Löschmittel (Wasser-Löscher und Co2-Löscher), die auf Ihrem Firmengelände keine Verschmutzungen hinterlassen.
Alle Teilnehmer werden für mögliche Gefahren sensibilisiert. So werden Brandgefahren danach frühzeitig (auch vorbeugend) erkannt und vermieden. Im Ernstfall können durch richtiges Verhalten kleinere Enstehungsbrände auch selbst gelöscht und somit Schäden minimiert werden.
Die Schulungen finden vor Ort in Ihrem Betrieb statt, so dass wir gezielt auf die Belange des Betriebes eingehen können. An- und Abfahrtskosten Ihrer Mitarbeiter entfallen.
Jeder Teilnehmer erhält nach der Schulung ein entsprechendes Zertifikat für Ihre betriebliche Nachweispflicht.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Brandschutzordnung
Brandschutzordnungen sind jeweils auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassungen von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.
Wir erstellen Ihnen eine auf Ihr Unternehmen individuell angepasste Brandschutzordnung gem. den Anforderungen nach DIN 14096 und der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) § 24 Absatz 5 und DGUV Information 205-001
Die Brandschutzordnung besteht je nach Anforderung aus bis zu drei Teilen:
Brandabschottung
Brandabschottung ist ein Teil des baulichen Brandschutzes (Abschottungsprinzip). Dazu werden Gebäude in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse und der Nutzung des Gebäudes in Brandabschnitte unterteilt und voneinander abgeschottet.
Um gemäß der Generalanforderung der Bauordnungen im Schadensfall Schutz zu bieten und keine Gefahr für Leben und Sachwerte entstehen zu lassen, ist es notwendig, ein entstandenes Feuer so lange an der Ausbreitung zu hindern, dass eine Evakuierung des Gebäudes und eine effektive Brandbekämpfung durch die Feuerwehr möglich ist.
Wir haben in diesem Bereich eine langjährige Erfahrung in der Definition, Kalkulation und Ausführung von Brandabschottungen und arbeiten gem. den Anforderung der Materialnormen im Brandverhalten DIN 4102 bzw. den Europäischen Gesetzgebungen.
Flucht- & Rettungsplan
Wir beraten Sie in der Definition aller nötigen Fluchtwege, der richtigen Notbeleuchtung und Notausgangsbeschilderung. Gerne erstellen wir Ihnen auch den gesetzlich vorgeschriebenen Flucht- und Rettungsplan in der Darstellung nach DIN ISO 23601:2009, Ersatz für DIN 4844-3:2003-09.
Rauchwarnmelder
"stand alone" oder funkvernetzte Rauchwarnmeldersysteme ?
Wann werden welche Melder eingesetzt?
Rauchwarnmelder dienen einer frühen Alarmierung im Brandfall. Sie sollen Personen vorwarnen, so das diese im Brandfall das Gebäude oder die Wohnung rechtzeitig verlassen können. Dabei kommen grundsätzlich zwei Arten von Rauchwarnmeldern zum Einsatz: Der "stand-alone" Melder oder der funkvernetzte Melder.
Dabei gilt:
In kleineren Wohneinheiten, die auch nur über ein Stockwerk gehen, sind in der Regel "stand-alone" (einfache) Rauchmelder ausreichend.
Bei größeren Wohneinheiten über mehrere Stockwerke liegt die Sachlage anders:
Besonders Kinder und Personen, die aufgrund von körperlichen Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind, benötigen eine frühestmögliche Alarmierung im Ernstfall. Denn ein Brand, der sich vom Keller her ausbreitet, wird bei Personen in den oberen Stockwerken eines Gebäudes oftmals zu spät registriert. Daher macht in mehrgeschossigen Gebäuden eine flächendeckende Alarmierung durch funkvernetzbare Rauchmelder Sinn.
So erhalten die Bewohner wichtige zusätzliche Sekunden, die Ihnen eine Flucht aus einem brennenden Gebäude ermöglicht.
10 JAHRE SICHER, 10 JAHRE RUHE
Unser Partner Hekatron entwickelt und produziert seit über 50 Jahren Rauchmelder in Deutschland. Er sichert damit den Standort Deutschland und achtet auch bei seinenn Zulieferern auf nachhaltige und hochwertige Produkte. Die bewährte Technik sorgt für zuverlässige Produkte, die Ihnen einen maximalen Schutz bieten – und gleichzeitig nur im Ernstfall von sich hören lassen. Gleichzeitig sind Hektrons "smarte" Rauchmelder jederzeit, dank der kostenfreien Genius Home App, auslesbar und geben so im Klartext Auskunft über ihren Zustand.
Auch die Stiftung Warentest hat Hekatron den hohen Anspruch an Qualität und Zuverlässigkeit bestätigt. Die Genius Plus und Plus X Melder wurden erneut mit Bestnoten bei der Stiftung Warentest gelistet. Zudem wurde der Genius Plus X Testsieger beim G+H Langzeit – Lesertest.
Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten.
NEU im Sortiment:
CO-Melder
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